Safetytool

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Sicheres Kiten und Surfen

Das Safetytool vom VDWS

Kaskoschutz für Windsurf- und Kitesurf-Mietmaterial - das ganze Jahr für 39,00 Euro!
(gilt für entgeltlich geliehenem oder im Pauschalreisepreis enthaltenem Mietmaterial)


>> VDWS Safetytool jetzt beim VDWS bestellen


Der VDWS hat das SAFETYTOOL für Windsurfen, Kitesurfen und Snowkiten entwickelt, das Euch neben einer Haftpflicht- und Unfallversicherung auch einen Vollkasoschutz für Beschädigungen oder Zerstörungen an Mietmaterial bietet. Für einen Jahresbeitrag von 39,00 Euro versichert das SAFETYTOOL Beschädigungen oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreisebuchung überlassenen Windsurf-/Kitesurf-/Snowkitegerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500 pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen.

Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50,-, Segeln € 100,-


Warum eine Kaskoversicherung für Mietmaterial?

Denn was die wenigsten wissen - bei einer Mietung von Windsurf- oder Kitesurf-Material im Urlaub oder an einer Surfschule Eurer Wahl seid Ihr in der Regel NICHT gegen Schäden am Material kaskoversichert. Das führt sehr häufig zu Auseinandersetzungen am Surfspot, wenn eben doch mal etwas passiert, und immer endet das Ganze sehr teuer, denn im Zweifel müsst Ihr den Schaden vor Ort ersetzen. D.h. die Reparatur geht voll zu Euren Lasten.

Wie schnell dabei viele hundert Euro zusammenkommen, könnt Ihr Euch bei den Anschaffungskosten vorstellen. Z.B. ein Schleudersturz beim Windsurfen mit einer zerstörten Boardnase als Resultat schlägt schnell mit 200 - 400 Euro Reparaturkosten zu Buche. Aber auch ein Riss im Segel ist nicht weniger teuer. Viele Kiter und Windsurfer wünschen sich deswegen schon seit Jahren eine solche Kasko-Versicherung, die mögliche Schäden am Mietmaterial abdeckt.

Vereinzelt bieten Surfschulen auch vor Ort eine Windsurf- oder Kitesurf Kasko-Versicherung an, die bei Mietantritt mit abgeschlossen werden kann. Diese Versicherungen sind eine Zusatzleistung der Surfschule, eine Umlage-"Versicherung" - die sich aber auch ausschließlich auf den vereinbarten Mietzeitraum bezieht und zumeist für 14 Tage auch schnell mit 40 Euro oder mehr berechnet wird. Mehrere Mietungen im Jahr oder mehr als nur ein Urlaub macht eine Absicherung dann schnell deutlich teurer. Und nur wenige Surfschulen bieten einen solchen Kaskoschutz überhaupt an.


Einzelheiten zum Deckungsumfang

Kasko-Schutz (Beschädigung von Mietmaterial)

Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreisebuchung überlassenen Windsurf-/Kitesurf-/Snowkite-/Wellenreitgerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500,- pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen.

Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50,-, Segeln € 100,-


Haftpflicht-Schutz (Drittschaden)

Deckungssumme 2.000.000 € pauschal für Personen- / Sachschäden. Versichert ist gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den Besondere Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Antragstellers für die:

  • Windsurf-/Kitesurf-/Snowkite-Haftpflicht: aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Windsurf-, Kitesurf- und Snowkitegeräten, die ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt werden.
  • Skipper-Haftpflicht: aus Führen, Besitz und Gebrauch eines gecharterten/geliehenen Segelbootes/Catamaran (nicht eigene Boote), das ohne Berufsbesatzung und ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt wird.

Der Versicherungsschutz gilt nicht für Motorboote. Hilfsmotoren von Segelbooten, sowie deren Beiboote/Dingis bis max.15 kW sind jedoch versichert. Mitversichert ist auch die „persönliche, gesetzliche Haftpflicht“ des verantwortlichen Führers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen und Crew-Mitglieder.

Ferner sind auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personen- und Sachschäden, sofern diese € 150 je Schadenereignis übersteigen, versichert. Im gleichen Umfang sind Haftpflichtansprüche des Antragstellers gegen die mitversicherten Personen versichert.

Der Versicherungsschutz gilt nicht für eigene Boote! Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, d.h. versichert sind ausschließlich Ansprüche, die nachweislich nicht über anderweitig bestehende Versicherungsverträge (auch Dritter) gedeckt sind.


Unfall-Schutz

  • € 16.000,- Invalidität (Kinder € 21.000)
  • € 3.000,- Todesfall
  • € 5.000,- Bergungs-/Rettungskosten
  • € 2.500,- Kurbeihilfe
  • € 6,- Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) und der geschriebenen Bedingungen auf alle Unfälle, die der Antragsteller in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung von Windsurf-/Kitesurf-/Snowkitematerial oder Segelbooten (incl. Beiboot bis 15 kW) erleidet.

(*) Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Versicherte die Schweizer Staatsbürger sind, nicht innerhalb der Schweiz. Schweizer Versicherte haben in der Haftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz, sofern diese Deckung ausschließlich für die Gültigkeit außerhalb der Schweiz, z. B. anlässlich von Reisen, abgeschlossen wird. Wir weisen darauf hin, dass die Unfallversicherung und der Kaskoschutz für die Beschädigung von entgeltlichem Leihmaterial weltweit – inkl. der Schweiz – gelten.

KOSTEN: JAHRESBEITRAG 39,- Euro


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Versicherte Personen: Versichert ist der Antragsteller
Geltungsbereich: weltweit (*)
Beginn/Ablauf/Laufzeit: Frühestens ab Datum/Uhrzeit des Fax- oder Post-Eingangs beim VDWS oder der Internetanmeldung.

Sofern der Beitrag per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren erhoben wird, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn die Abbuchung von der Bank/Kreditkarteninstitut nicht eingelöst wird. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr. Verlängerung/Kündigung: Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr weiter, sofern er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich beim VDWS gekündigt wird. Zuständigkeit Änderungen von Adress- und Kontodaten sowie Kündigungen, bitte an:

VDWS-Geschäftsstelle, Dr.-Karl-Slevogt-Str. 5, D-82362 Weilheim
Telefon: +49 (0)881/9311-12
Fax: +49 (0)881/9311-15
safety@vdws.de

Versicherer: Axa Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, D-51067 Köln Vermittlung: Die Vermittlung und Schadenabwicklung erfolgt durch die SüdwestRing Schadenabwicklung: Versicherungsmakler GmbH (SWR), Abt-Hyller-Str. 4, D-88250 Weingarten/Germany, phone +49- (0)751-56036-0, Fax +49-(0)751-56036-25, Schadenmeldungen online unter www.suedwestring.de/vdws


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