Vorfahrtsregeln

Aus Windsurfen, Kitesurfen, Surfschulen und Surfreisen | spotnetz.de
Zur Navigation springenZur Suche springen

Seit 1998 wurden Surfern auch die letzten Privilegien auf dem Wasser genommen, so dass wir heute in nur ausgesprochen seltenen Fällen Vorfahrt genießen (Binnengewässer). Grund hierfür ist die Geschwindigkeit von Windsurfern und Kitesurfern, die es anderen Verkehrsteilnehmern so schwer macht, unser Verhalten korrekt einzuschätzen. Deshalb gilt:

  • Küstengewässer: Windsurfer und Kitesurfer haben grundsätzlich Schwimmern, Seglern und auch Motorfahrzeugen Vorfahrt zu gewähren!
  • Binnengewässer: Grundsätzlich haben Segelfahrzeuge vor Motorfahrzeugen Vorfahrt. Eine Ausnahme bilden Linienschiffe und Boote über 20 m Länge! (z.B. Gardasee). Unter den Segelfahrzeugen haben Segelboote aber Vorfahrt vor Windsurfern und Kitesurfern!

Für Surfer und Kiter untereinander gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln für Segelfahrzeuge:

Vorfahrtsregeln für Segelfahrzeuge

  • Backbordbug vor Steuerbordbug
Derjenige Surfer, der sein Segel auf der Backbordseite des Boards fährt, hat Vorfahrt und muss den Kurs halten.
  • Lee vor Luv

Die speziellen Anforderungen an Vorfahrtsregelungen bei Surfern und Kitern haben dazu geführt, dass es ein paar ergänzende Regelungen zu den allgemeingültigen Vorfahrtsregeln für Segelfahrzeuge gibt: