Kitezonen Bodenseekreis

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Am Bodensee gilt ein grundsätzliches Verbot für alle Kitesurfer. Der Bodenseekreis hat jedoch für den eigenen Verantwortungsbereich Zonen eingerichtet, in denen entgegen dem allgemeinen Kiteverbot das Kitesurfen erlaubt wird, wenn eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Schifffahrtsamt ausgestellt wird. Für Kitezonen im Landkreis Konstanz ist das Landratsamt Konstanz zuständig!


Ausstellung Sondergenehmigungen

Diese Sondergenehmigung kostet 25,- Euro für 2 Jahre und gilt für Kites bis 12 qm - alles was darüber liegt, darf nur mit dem "Bodenseeschifferpatent" gefahren werden (die Sinnhaftigkeit darf gerne in der Diskussion in Frage gestellt werden)


Auflistung der Zonen

In folgenden Zonen wurde das Kitesurfen vom Schifffahrtsamt Bodenseekreis eingeschränkt oder uneingeschränkt genehmigt:


  • Zwischen der Hafeneinfahrt Fischbach und der Konzertmuschel Fischbach in der Uferzone
  • Westlich des Windsurfingclubs Überlingen bis zur Schiffslandestelle in Nussdorf
  • Westlich vom renaturierten Strandbad Hagnau bis zum Yachtclub Meersburg
  • Uferbereich Hotel Seehalde bis zur Maurach
  • DLRG-Wasserrettungsstation – Hotel Schwedi (Schussenmündung Seezeichen 42)


Die Auflistung der Zonen ist auch zu finden unter www.bodenseekreis.de.


Kontaktadresse

Landratsamt Bodenseekreis
Thomas Burger
Telefon: 07541 204-5351
E-Mail: thomas.burger@bodenseekreis.de