Kitezonen - Landkreis Konstanz

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Für den Verantwortungsbereich des Landkreises Konstanz am Bodensee wurden Zonen eingerichtet, in denen entgegen dem allgemeinen Kiteverbot das Kitesurfen erlaubt ist, wenn eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Schifffahrtsamt in Konstanz ausgestellt wird. Für den östlichen Bereich des Bodensees ist der Bodenseekreis zuständig.


Ausstellung Sondergenehmigungen

Diese Sondergenehmigung kostet 50,- Euro für das erste Jahr und kann für 10,- Euro jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Bis auf weiteres stellt das Schifffahrtsamt des Landkreises Konstanz allerdings keine Genehmigungen mehr aus, da Naturschützer gegen das bisherige Verfahren Widerspruch auf Grundlage der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) eingelegt haben und somit eine gerichtliche Klärung erzwungen werden muss. Die bisher ausgestellten befristeten Genehmigungen laufen aus und werden nicht verlängert!
Stand April 2007

Eine gerichtliche Klärung kann nur von Seiten der betroffenen Kitesurfer herbeigeführt werden, wenn Klage gegen das Widerspruchsverfahren eingereicht wird !

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Auflistung der Zonen

In folgende Zonen wurde vom Landkreis Konstanz das Kitesurfen eingeschränkt oder uneingeschränkt genehmigt:


  • Ganzjährig zwischen der Hafenbefestigung des Segelhafen in Konstanz Staad und dem Seezeichen 16 in der 300 Meter-Uferzone.
  • In der Zeit vom 01.04. bis 30.09. im Konstanzer Trichter, Linie Ufer zu Seezeichen 4 sowie Linie Ufer zu Seezeichen 13, innerhalb der Seezeichen 4 bis 13.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. im Gnadensee, außerhalb der Naturschutzgebiete und innerhalb der 300 Meter-Uferzone, begrenzt zum Zellersee Linie Reichenau Bürglehorn, Seezeichen 33 + 32 und Mettnau.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. vor dem Klausenhorn/Dingelsdorf im Bereich des Strandbades innerhalb der 300 Meter-Uferzone.
  • Ganzjährig zwischen dem Melcherleshorn und dem Gänslihorn auf der Insel Reichenau innerhalb der 300 Meter-Uferzone, jedoch vom 01.04. bis 01.10. nur außerhalb der Strandbadgrenzen.
  • Ganzjährig innerhalb der 300 Meter-Uferzone vor Ludwigshafen, westlich begrenzt durch die Linie Surfgelände und Kirche Bodman. Die östliche Grenze stellt eine gerade gedachte Linie im seitlichen Abstand von 500 Metern zur westlichen Linie dar.


Die Zonen betreffen die Spots in Allensbach, Hegne, Konstanz Schmugglerbucht, Reichenau, Ludwigshafen und am Klausenhorn.

Besten Dank für die Auflistung der Zonen an das Landratsamt in Konstanz, welches selber am unglücklichsten mit dem schwebenden Verfahren ist.

Kontaktadresse

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustr. 37
D-78467 Konstanz